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Was wir für Sie tun.
Manche brauchen jemanden zum Bügeln. Manche jemanden zum Reden. Manche beides. Sagen Sie, was Sie brauchen — wir richten uns danach.
Im Alltag
Da sein, wenn jemand fehlt.
Wenn der Weg zum Arzt zu beschwerlich wird, das Behördenschreiben unverständlich bleibt oder einfach jemand zum Reden fehlt — wir sind da. Geduldig. Mit einem offenen Ohr. Und einer ehrlichen Meinung, wenn Sie eine möchten.


Im Haushalt
Damit zuhause wieder nach zuhause aussieht.
Sauber. Frische Wäsche. Ein gedeckter Tisch. Es sind die kleinen Dinge, die einen Tag besser machen. Wir kümmern uns darum – einmalig, wöchentlich oder so oft Sie möchten.
So einfach geht’s
Vom ersten Anruf bis zur ersten Hilfe.
Kein Papierkrieg. Keine versteckten Klauseln. Vier Schritte und Sie haben Hilfe.
Wussten Sie das?
Viele zahlen privat, was die Kasse trägt.
Wir kennen die Paragrafen und übernehmen den Schriftverkehr. Sie bekommen die Hilfe. Die Kasse zahlt.
✓ Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € zu. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
✓ Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Bis zu 1.685 € pro Jahr – wenn pflegende Angehörige Erholung brauchen.
✓ Haushaltshilfe der Krankenkasse
Bei Schwangerschaft oder ärztlicher Verordnung: volle Kostenübernahme.
Häufige Fragen

